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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 (2) Sa 50/00 vom 30.05.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fürsorgeopflicht, Aufklärungspflicht, Schadensersatz
Stichwort:Fürsorgeopflicht
Leitsatz:Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbehörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 (2) Sa 50/00




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