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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 24.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, BhV 2004, SGB V
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viagra, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Fortgeltung, Übermaßverbot
Stichwort:Fürsorge
Leitsatz:1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 24.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Angemessenheit, Beihilfe, Berücksichtigung vorhandener Implantate, Eigenversorgung, Einzelzahnlücke, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Freiendlücken, Fürsorge, Höchstzahl pro Kiefer, Implantat, implantologische Leistungen, Leistungsausschluss, Obergrenze, Sparsamkeit, Überversorgung, Willkür, zahnärztliche Behandlung, Zahnimplantat
Stichwort:Fürsorge
Leitsatz:§ 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden (wie Urteil vom heutigen Tag BVerwG 2 C 1.07).

Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf vier Implantate pro Kiefer "einschließlich vorhandener Implantate" ist unwirksam, soweit bei der Zählung Implantate mitgerechnet werden, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln mitgetragen worden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 108.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, BBG, BhV 2004, SGB V
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot
Stichwort:Fürsorge
Leitsatz:1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 108.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 10.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot
Stichwort:Fürsorge
Leitsatz:1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 10.07


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