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für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Politologen

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 482/02 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:BVormVG
Schlagworte:Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Politologen
Stichwort:für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Politologen
Leitsatz:Bei einem Betreuer, der ein Hochschulstudium der Politikwissenschaft abgeschlossen hat, liegen besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG jedenfalls dann vor. Wenn sein Aufgabenkreis die Vertretung des Betreuten in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasst.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 482/02




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