JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Führungsstruktur
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ArbSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | Arbeitsschutz, Einigungsstelle, Führungsstruktur, Gesundheitsschutz |
| Stichwort: | Führungsstruktur |
| Leitsatz: | Der Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle kann nur bei einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle abgelehnt werden (§ 98 ArbGG). Der Antrag eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand einzurichten "Organisatorische Maßnahmen zur Einbeziehung des betrieblichen Arbeitsschutzes und seiner Wirksamkeitskontrollen in die betrieblichen Führungsstrukturen", kann nicht abgelehnt werden, da es gewichtige Stimmen in der Literatur gibt, die annehmen, dass der Betriebsrat bei der Ausfüllung und Umsetzung der Vorgaben aus § 3 ArbSchG nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG zu beteiligen sei (vgl. nur Kania in: Erfurter Kommentar, 9. Auflage 2009, § 87 BetrVG RNr. 66). |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 TaBV 16/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Aktiengesellschaft, AG, Aktionär, Auskunft, Vorstand, Hauptversammlung, Abwerbung, Vergütung, Honorar, Gremium, Führung, Führungsstruktur |
| Stichwort: | Führungsstruktur |
| Leitsatz: | 1. Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt. 2. Eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, darf der Vorstand zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 52/05 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Auskunft, Aktionär, Aktiengesellschaft, AG, Vorstand, Hauptversammlung, Vergütung, Gremium, Gesamtvergütung, Honorar, Führungsstruktur |
| Stichwort: | Führungsstruktur |
| Leitsatz: | Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 56/05 | |
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