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Führung des Fahrtenbuchs durch den Dritten

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 971/05 vom 20.09.2005

Rechtsgebiete:LVwVG, StVZO
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Vollstreckung, Zwangsgeld, Kraftfahrzeughalter, Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten, Führung des Fahrtenbuchs durch den Dritten, Stilllegung
Stichwort:Führung des Fahrtenbuchs durch den Dritten
Leitsatz:Überlässt ein Kraftfahrzeug-Halter, dem das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt worden ist, das Fahrzeug dauerhaft einem Dritten zur alleinigen Nutzung, so steht dies der Vollstreckung der Fahrtenbuchauflage gegen den Halter nicht entgegen. Dem Halter obliegt es in diesem Fall, den Dritten dazu zu veranlassen, seinerseits ein den Anforderungen der Auflage entsprechendes Fahrtenbuch zu führen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 971/05




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