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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 8/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:mitbestimmter Aufsichtsrat, AG, Aufsichtsrat, Mitbestimmung, Arbeitnehmer, Konzern, Beherrschung, Verlagerung, Leitung, Führung
Stichwort:Führung
Leitsatz:Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 8/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 342/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:mitbestimmter Aufsichtsrat, Aufsichtsrat, Konzern, Konzernzwischenunternehmen, Zwischenunternehmen, AG, Mitbestimmung, Arbeitnehmer, Beherrschung, Verlagerung, Leitung, Leitungsfunktion, Führung, Ausland, virtuelle Ebene
Stichwort:Führung
Leitsatz:Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1057 ff und OLG Düsseldorf, ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff - beide zitiert nach juris).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 342/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 52/05 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Aktiengesellschaft, AG, Aktionär, Auskunft, Vorstand, Hauptversammlung, Abwerbung, Vergütung, Honorar, Gremium, Führung, Führungsstruktur
Stichwort:Führung
Leitsatz:1. Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.

2. Eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, darf der Vorstand zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 52/05

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 3 MB 26/04 vom 26.02.2004

Rechtsgebiete:LBG SH
Schlagworte:Dienstgeschäfte, Führung, Verbot
Stichwort:Führung
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 3 MB 26/04


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