JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Führerschein
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, tschechische, Wohnsitzerfordernis, Führerschein, Wohnsitzangabe, deutsche, Geltung, Bundesgebiet |
| Stichwort: | Führerschein |
| Leitsatz: | Zur Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet im Falle der Angabe eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein (Zusammenfassung der Senatsrechtsprechung unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10450/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FeV, RL 91/439/EWG |
| Schlagworte: | EU-Fahrerlaubnis, Führerschein, Wohnsitz |
| Stichwort: | Führerschein |
| Leitsatz: | Einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist es nicht erlaubt, die Fahrberechtigung, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, allein deshalb nicht anzuerkennen, weil auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte, ohne dass zuvor im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist (a. A.: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.01.2009 - 10 B 11145/08 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 B 255/09 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV, RiL 91/439/EWG |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, ausländisch, EU, EWR, EU-Fahrerlaubnis, EU-Staat, EWR-Staat, Ausland, Befristung, Verlängerung, Fahrerlaubnisklasse, Klasse, Führerschein, Dokument, Umtausch, Umschreibung, Fahreignung, Prüfung, Gemeinschaftsrecht |
| Stichwort: | Führerschein |
| Leitsatz: | Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP). Dass der - nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ungültige - deutsche Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich in ein anderes Dokument "umgetauscht" wurde, folgt nicht zwingend aus den im ausländischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10412/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EWG RL 439/91, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Führerschein |
| Stichwort: | Führerschein |
| Leitsatz: | Ein in anderem Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein braucht im Inland nicht anerkannt zu werden, wenn dieser lediglich durch Umtausch eines deutschen Führerscheins erlangt wurde und die dem deutschen Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Umtausches nicht mehr bestand. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 47/09 | |
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