Die Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Zentrum der Maximalversorgung (Perinatalzentrum) kann grob fehlerhaft sein, wenn mit der Geburt eines Kindes vor der 28. Schwangerschaftswoche und/oder mit einem Geburtsgewicht von unter 1.000 g gerechnet werden muss.
Die in einem Krankenhaus unter ärztlicher Verantwortung durchgeführte konduktive Therapie nach der Petö-Methode ist eine Heilbehandlung im beihilferechtlichen Sinne.