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Fristversäumung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 591/08 vom 12.12.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erledigung, Frist, richterliche, Fristversäumung, Gehör, rechtliches, Wiedereinsetzung
Stichwort:Fristversäumung
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 60 VwGO ist bei Versäumung richterlicher Fristen weder unmittelbar noch analog anwendbar.

2. Zur Abgabe einer Prozesserklärung wegen Erledigung des Rechtsstreits ist eine richterliche Frist von 1 Woche nicht zu kurz bemessen, wenn sich dies nach den Gesamtumständen des Einzelfalles als ausreichend erweist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 591/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 69.08 vom 25.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufungsbegründungsfrist, Verlängerung, Fristverlängerung, Antrag, erhebliche Gründe, Versagung, Fristversäumung, Wiedereinsetzung, Verschulden
Stichwort:Fristversäumung
Leitsatz:Ein Rechtsmittelführer darf nicht darauf vertrauen, dass einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung stattgegeben wird. Wird ein solcher Antrag am letzten Tag der Frist nach Büroschluss gestellt und erst nach Fristablauf abgelehnt, hat der Rechtsmittelführer die Fristversäumung zu vertreten. Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist kann in einem solchen Fall nicht gewährt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 69.08

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 356/08 vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:StPO, StVollzG
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumung, inhaftierter Betroffener, Vorführung
Stichwort:Fristversäumung
Leitsatz:Ein Betroffener wird von seiner Verantwortung für die Versäumung einer Frist im Rechtsmittelverfahren dann nicht freigestellt, wenn er untätig bleibt, obwohl er erkennt, dass einem gem. § 299 Abs. 1 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 StVollzG gestellten Vorführungsverlangen nicht entsprochen wird, es ihm jedoch ohne weiteres möglich wäre, sein Rechtsmittel durch eine von ihm selbst verfasste Rechtsmittelschrift innerhalb der einzuhaltenden Frist formgültig und rechtzeitig einzulegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Vollz (Ws) 356/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10275/06.OVG vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:StVG
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, Aufbauseminar, Fristversäumung, Verlängerungsantrag, nachträgliche Teilnahme, Streitwert, Fahrerlaubnis zu Berufszwecken
Stichwort:Fristversäumung
Leitsatz:Leistet ein Fahrerlaubnisinhaber der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG erst nach Ablauf der ihm von der Behörde gesetzten Frist Folge, so lässt dies deren Pflicht zur Fahrerlaubnisentziehung nicht nachträglich entfallen.

Die Entziehung bzw. deren Durchsetzung kann indessen unverhältnismäßig sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Fristversäumung nicht zu vertreten hat und diesen Umstand der Behörde rechtzeitig angezeigt hat.

Dem Umstand, dass ein Fahrerlaubnisinhaber auch aus beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kommt auf der Grundlage des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 keine den Streitwert erhöhende Bedeutung zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10275/06.OVG


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