JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fristversäumnis
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | PKH-Beschwerde, Nachfrist zur Einreichung der Unterlagen, Fristversäumnis |
| Stichwort: | Fristversäumnis |
| Leitsatz: | Setzt das Gericht der Antrag stellenden Partei eine Nachfrist zur Einreichung der PKH-Unterlagen, so kommt eine rückwirkende PKH-Gewährung trotz zwischenzeitlich nicht mehr gegebener Erfolgsaussicht nur in Betracht, wenn die Frist auch eingehalten wird. Bei Fristversäumnis kommt die PKH-Gewährung nur für die nach diesem Zeitpunkt noch anfallenden Prozesshandlungen in Betracht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 203/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, SGB X |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen Versicherung bei Verfehlung der notwendigen Vorversicherungszeit und nicht genutztem möglichen anderweitigen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
| Stichwort: | Fristversäumnis |
| Leitsatz: | Das Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung als schwerbehinderter Mensch besteht nicht, wenn die notwendige Vorversicherungszeit verfehlt wird, weil ein möglicher anderweitiger Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurde. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 16/07 R | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Klagefrist, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, eigenes Verschulden des Rechtsanwalts, verfahrensbestimmender Schriftsatz, fehlerhafte Schriftsatzversion, Verwechslung mit Korrektur |
| Stichwort: | Fristversäumnis |
| Leitsatz: | Erkennt ein Rechtsanwalt, dass in einem an das Gericht zu übermittelnden Schriftsatz die verfahrensbestimmenden Angaben (hier: ob nur Eilantrag gestellt oder auch Klage erhoben werden soll) fehlerhaft sind, und veranlasst er per Diktat die Korrektur der entsprechenden Seite, stellt es ein eigenes Verschulden des Rechtsanwalts dar (§ 60 Abs. 1 VwGO), wenn er es unterlässt, die fehlerhafte Seite sofort aus dem Geschäftsbetrieb seiner Kanzlei zu entfernen (z.B. durch Zerreißen, Durchstreichen o.ä.), und infolge eines Versehens einer Kanzleimitarbeiterin statt der korrigierten die fehlerhafte Seite an das Gericht übermittelt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 2.08 | |
| Rechtsgebiete: | JGG, StPO |
| Schlagworte: | Berufung, gesetzlicher Vertreter, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Fristversäumnis |
| Leitsatz: | Der trotz Benachrichtigung nicht zur Hauptverhandlung erschienene gesetzliche Vertreter des Jugendlichen kann nicht deshalb Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist beanspruchen, weil ihm das angefochtene Urteil nicht vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist zugestellt und ihm auch keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 11/08 | |
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