( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFristverlängerung für Unterwerfung 

Fristverlängerung für Unterwerfung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 150/04 vom 31.01.2005

Rechtsgebiete:UWG, ZPO
Schlagworte:Fristverlängerung für Unterwerfung
Stichwort:Fristverlängerung für Unterwerfung
Leitsatz:1. Hat der Verletzte den Verletzer abgemahnt und ihm hierbei Fristen gesetzt, kann er bei einem späteren Streit über die Kostentragungspflicht nicht geltend machen, einer Abmahnung hätte es überhaupt nicht bedurft.

2. Ist die in einer Abmahnung gesetzte Äußerungsfrist zu kurz bemessen und beanstandet dies der Verletzer zu Recht, so muss die von ihm verlangte Fristverlängerung konkret sein, um eine dahingehende Verpflichtung des Verletzten auszulösen. Auf einen indifferenten und unpräzisen Wunsch, die Angelegenheiten kurzfristig zunächst noch mit dem Mandanten besprechen zu wollen, muss sich der Verletzte nicht einlassen, so lange der Verletzer nicht zugleich eindeutig zu erkennen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt er reagieren wird.

3. In einem solchen Fall besteht auch keine Verpflichtung des Verletzten, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst noch einmal bei dem Verletzer nachzufassen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 150/04




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/fristverlaengerung-fuer-unterwerfung

"Fristverlängerung für Unterwerfung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN