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Fristlose Kündigung wegen Treuepflichtverletzung

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 9 Sa 56/06 vom 03.11.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fristlose Kündigung wegen Treuepflichtverletzung
Stichwort:Fristlose Kündigung wegen Treuepflichtverletzung
Leitsatz:Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Arbeitnehmer eine Treuepflichtverletzung begeht, wenn er über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt bezieht und Geschäftsführung nicht darüber informiert, dass er trotz mehrmaligen Angebot der Arbeitsleistung an den Personalleiter unter Fortzahlung der Vergütung nicht beschäftigt wird. Selbst wenn hierin eine Pflichtverletzung liegt, so ist vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 56/06




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