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Fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 926/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, EFZG
Schlagworte:Fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:Die hartnäckige, trotz dreimaliger Abmahnung über längere Zeit fortgesetzte Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, die zu einem völligen Ausfall der Planbarkeit des Einsatzes eines Arbeitnehmers führt, kann an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 926/08




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