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Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten Straßenbauers wegen der außerdienstlich begangenen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels.

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1567/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:BAT, TVöD-BT-V, KSchG, ArbGG, ZPO, LPVG/NW, BGB, OBG, TVöD-AT
Schlagworte:Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten Straßenbauers wegen der außerdienstlich begangenen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels.
Stichwort:Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten Straßenbauers wegen der außerdienstlich begangenen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1567/08




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