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Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

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BAG – Urteil, 5 AZR 277/06 vom 12.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Annahmeverzug, Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Stichwort:Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Leitsatz:Der Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund nach § 627 BGB setzt voraus, dass der Dienstverpflichtete sowohl in einem dauernden Dienstverhältnis steht als auch feste Bezüge erhält. Ein dauerndes Dienstverhältnis liegt bei einem auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag vor, wenn eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach den Umständen objektiv möglich erscheint.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 277/06




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