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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 29/09 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:SG, WDO, VwGO
Schlagworte:Bundeswehr, Entlassung, fristlose, Gefahr, ernstliche, Ordnung, militärische, Prognose, objektiv, Prognose, nachträgliche, Prognose, objektiv, nachträgliche, Soldat, Zeit, auf
Stichwort:fristlose
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen, nach denen ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre gemäß § 55 Abs. 5 SG fristlos entlassen werden kann.

2. Verneinung der ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung.

3. Die Bindungswirkung nach § 145 Abs. 2 WDO der nach der WDO ergangenen Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten und der Wehrdienstgerichte erfasst allein den Entscheidungsausspruch selbst. Demgegenüber ordnet § 145 Abs. 2 WDO keine Bindung an Tatsachenfeststellungen an.

4. Parallelentscheidungen vom 23. April 2009 in den Verfahren 1 L 30/09 und 1 L 31/09.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 29/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 PA 290/05 vom 20.07.2007

Rechtsgebiete:SG
Schlagworte:Cannabis, Entlassung, fristlose, Haschisch, Marihuana
Stichwort:fristlose
Leitsatz:Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Mariuhanagenusses während des Urlaubs.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 PA 290/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 993/05 vom 04.11.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:fristlose, vorsorglich fristgerechte Kündigung einer Assistenzärztin
Stichwort:fristlose
Leitsatz:1. Auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung einer Krankenhausärztin kann geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - bzgl. Arzthelferin).

2. Der Chefarzt einer Krankenhausabteilung hat sich als für die Ausbildung, Anleitung und Überwachung von Assistenzärzten verantwortlicher Arzt darum zu kümmern, dass deren Maßnahmen den medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen eines Facharztes entsprechen. Bei einer Visite von Patienten ist es Pflicht des Chefarztes, sich über die vorgenommenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen informieren zu lassen und die notwendigen fachärztlichen Entscheidungen zu treffen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f.).

3. Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über "kritische" Befunde eines Patienten durch das Labor des Krankenhauses informiert wird, erinnert aber auch der Chefarzt bei seiner Visite nicht an die noch fehlenden Laborbefunde, kann dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung der Assistenzärztin zuzumuten sein, wenn er nicht auch das Arbeitsverhältnis mit dem Chefarzt gekündigt oder diesem jedenfalls eine Abmahnung erteilt hat (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22.02.1979, EzA § 103 BetrVG, Nr. 23).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 993/05


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