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fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 5.01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BeamtVG, VwGO
Schlagworte:Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Stichwort:fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Leitsatz:Folgen eines Dienstunfalls, die erst später bemerkbar geworden sind, begründen keinen Anspruch des Beamten auf Dienstunfallfürsorge, wenn er sie nicht innerhalb von zehn Jahren seit dem Unfall und innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unfallfolge bemerkbar geworden ist, dem Dienstherrn gemeldet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.01




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