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Fristenkalender

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Sa 338/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristverlängerung, Organisationsverschulden
Stichwort:Fristenkalender
Leitsatz:1. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist (BAG Beschl. v. 16.10.2007 - VI ZB 65/06 ).

2. Wird ein Fristenkalender von zwei oder mehreren Mitarbeitern geführt, so ist durch entsprechende Organisationsanweisung sicherzustellen, dass die jeweiligen Änderungen, Bestätigungen und Kontrollen der notierten Fristen durch Abzeichnung derselben kenntlich gemacht werden. Die Fertigung eines Erledigungsvermerks dient nicht nur der Rekonstruktion durch den Anwalt, wer wann welche Arbeiten durchgeführt hat, sondern vornehmlich auch der Eigenkontrolle der jeweiligen Angestellten.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Sa 338/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LC 234/07 vom 04.11.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristenkontrolle, Organisationsverschulden, Wiedereinsetzung
Stichwort:Fristenkalender
Leitsatz:Verwendet ein Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, muss er im Hinblick auf die spezifischen Fehlermöglichkeiten bei der Dateneingabe Kontrollen einrichten, die gewährleisten, dass eine fehlerhafte Eingabe rechtzeitig erkannt wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LC 234/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 50/08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, EDV, Büropersonal, Kontrolle, Überwachung, Tippfehler
Stichwort:Fristenkalender
Leitsatz:Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 50/08

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 ZB 06.2744 vom 17.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, Begründungsfrist, Versäumung, Wiedereinsetzung (hier verneint), Verschulden (hier bejaht), Überprüfung der Begründungsfrist, Fehlbezeichnung des Rechtsmittels, Fristenkalender
Stichwort:Fristenkalender
Leitsatz:Die Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten, den Fristablauf zur Begründung des Zulassungsantrags anlässlich der Aktenvorlage zur Fertigung der Antragsschrift eigenverantwortlich zu prüfen, erfasst auch die korrekte Bezeichnung des Rechtsmittels im Fristenkalender (hier: Berufung statt Antrag auf Zulassung der Berufung).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 5 ZB 06.2744


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