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Fristbestimmung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10508/09.OVG vom 21.07.2009

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Entziehung, Eignungszweifel, Alkoholproblematik, Klärung, Gutachten, medizinisch-psychologisch, Beibringung, Frist, Fristbestimmung, Angemessenheit
Stichwort:Fristbestimmung
Leitsatz:Die Frist für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauch hat sich nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene für eine positive Begutachtung benötigt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10508/09.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 231/07 vom 02.06.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO
Schlagworte:Ausschlussfrist, Bürgerbegehren, Fristbestimmung, Gemeinderatsbeschluss
Stichwort:Fristbestimmung
Leitsatz:Die gesetzliche Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA greift nicht nur ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 231/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 26/05 vom 07.02.2006

Rechtsgebiete:GG, GWB, NRettDG, VOL, VwVfG
Schlagworte:Ausschreibung, Auswahlkriterien, Auswahlverfahren, Beauftragung, Bewerber, Fristbestimmung, gewachsene Strukturen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Rettungsdienst, Rettungswachenbereiche, Transparenzgebot, Wirtschaftlichkeit
Stichwort:Fristbestimmung
Leitsatz:Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot gelten auch im Auswahlverfahren nach § 5 NRettDG
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 26/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 59.01 vom 27.02.2003

Rechtsgebiete:FStrG, VwVfG, BNatSchG, FFH-RL
Schlagworte:straßenrechtliche Planfeststellung, Verbandsbeteiligung, Fristbestimmung, Verbandsklage, Präklusion, FFH-Richtlinie, Gebietsauswahl, Auswahlkriterien, Lebensraumschutz, erhebliche Beeinträchtigung, Vermeidung durch Schutzvorkehrungen
Stichwort:Fristbestimmung
Leitsatz:1. § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG ist auf anerkannte Naturschutzvereine nicht anwendbar. Wie weit ein Verein im gerichtlichen Verfahren mit Vorbringen präkludiert ist, bestimmt sich nach § 61 Abs. 3 BNatSchG. Innerhalb welcher Frist einem erkannten Verein im Rahmen der nach § 60 Abs. 2 BNatSchG gebotenen Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, richtet sich vorbehaltlich anderweitiger Regelung nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzrechts im Bundes- oder Landesrecht.

2. Die FFH-Richtlinie enthält keine Regelung des Inhalts, dass die Mitgliedstaaten alle Gebiete melden müssen, die prioritäre Lebensraumtypen oder Arten aufweisen. Maßgebend sind auch insoweit die im Anhang in Phase 1 genannten Auswahlkriterien.

3. Ist der Planungsträger in der Lage, durch Schutzvorkehrungen sicherzustellen, dass der Grad der Beeinträchtigung, den die FFH-Richtlinie durch das Merkmal der Erheblichkeit kennzeichnet, nicht erreicht wird, so ist dem Integritätsinteresse Genüge getan.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 59.01


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