JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fristbestimmung
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung, Eignungszweifel, Alkoholproblematik, Klärung, Gutachten, medizinisch-psychologisch, Beibringung, Frist, Fristbestimmung, Angemessenheit |
| Stichwort: | Fristbestimmung |
| Leitsatz: | Die Frist für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauch hat sich nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene für eine positive Begutachtung benötigt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10508/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Bürgerbegehren, Fristbestimmung, Gemeinderatsbeschluss |
| Stichwort: | Fristbestimmung |
| Leitsatz: | Die gesetzliche Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA greift nicht nur ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 231/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GWB, NRettDG, VOL, VwVfG |
| Schlagworte: | Ausschreibung, Auswahlkriterien, Auswahlverfahren, Beauftragung, Bewerber, Fristbestimmung, gewachsene Strukturen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Rettungsdienst, Rettungswachenbereiche, Transparenzgebot, Wirtschaftlichkeit |
| Stichwort: | Fristbestimmung |
| Leitsatz: | Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot gelten auch im Auswahlverfahren nach § 5 NRettDG |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 26/05 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwVfG, BNatSchG, FFH-RL |
| Schlagworte: | straßenrechtliche Planfeststellung, Verbandsbeteiligung, Fristbestimmung, Verbandsklage, Präklusion, FFH-Richtlinie, Gebietsauswahl, Auswahlkriterien, Lebensraumschutz, erhebliche Beeinträchtigung, Vermeidung durch Schutzvorkehrungen |
| Stichwort: | Fristbestimmung |
| Leitsatz: | 1. § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG ist auf anerkannte Naturschutzvereine nicht anwendbar. Wie weit ein Verein im gerichtlichen Verfahren mit Vorbringen präkludiert ist, bestimmt sich nach § 61 Abs. 3 BNatSchG. Innerhalb welcher Frist einem erkannten Verein im Rahmen der nach § 60 Abs. 2 BNatSchG gebotenen Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, richtet sich vorbehaltlich anderweitiger Regelung nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzrechts im Bundes- oder Landesrecht. 2. Die FFH-Richtlinie enthält keine Regelung des Inhalts, dass die Mitgliedstaaten alle Gebiete melden müssen, die prioritäre Lebensraumtypen oder Arten aufweisen. Maßgebend sind auch insoweit die im Anhang in Phase 1 genannten Auswahlkriterien. 3. Ist der Planungsträger in der Lage, durch Schutzvorkehrungen sicherzustellen, dass der Grad der Beeinträchtigung, den die FFH-Richtlinie durch das Merkmal der Erheblichkeit kennzeichnet, nicht erreicht wird, so ist dem Integritätsinteresse Genüge getan. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 59.01 | |
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