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Fristberechnung einer Probezeit

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BAG – Urteil, 2 AZR 382/01 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Fristberechnung einer Probezeit
Stichwort:Fristberechnung einer Probezeit
Leitsatz:Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme für einen bestimmten Arbeitstag vorab verständigt, ist der erste Arbeitstag in die Berechnung des Ablaufs einer vertraglich vereinbarten Probezeit voll einzubeziehen, auch wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst am Tage der Arbeitsaufnahme nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (§ 187 Abs. 2 BGB iVm. § 188 Abs. 2 BGB).
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 382/01




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