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Frist zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 19/04 R vom 22.06.2005

Rechtsgebiete:SGB V, BMV-Ä, EKV-Ä, GG
Schlagworte:Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals - materielle Ausschlussfrist - Verhältnismäßigkeit - kein Eingriff in Berufsausübung
Stichwort:Frist zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals
Leitsatz:1. Die Kassenärztliche Vereinigung darf in ihrem Honorarverteilungsmaßstab auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung Fristen für die Vorlage der vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals setzen und als materielle Ausschlussfristen ausgestalten.

2. Ausgestaltung und Anwendung derartiger Ausschlussfristen müssen wegen der gravierenden Auswirkungen auf das Recht der Vertragsärzte auf Honorierung ihrer Leistungen dem Verhältnismäßigkeitsgebot hinreichend Rechnung tragen.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 19/04 R




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