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Frist für Verweisungsantrag des Beklagten

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OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 AR 332/09 vom 12.06.2009

Rechtsgebiete:GVG, ZPO
Schlagworte:Zuständigkeitsstreit zwischen Zivilkammer und Handelskammer, Frist für Verweisungsantrag des Beklagten
Stichwort:Frist für Verweisungsantrag des Beklagten
Leitsatz:Der Antrag des Beklagten auf Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen kann bis zum Ablauf der verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellt werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 AR 332/09




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