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Frist für die Annahmeerklärung

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 (15) Sa 904/05 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung
Stichwort:Frist für die Annahmeerklärung
Leitsatz:1) Setzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung eine unangemessen kurze Frist zur Erklärung der Annahme (hier: "umgehend"), so ist die Fristsetzung unwirksam.

2) § 2 Abs. 2 KSchG ist auf die vorbehaltlose Annahmeerklärung nicht anzuwenden.

3) Eine Annahmeerklärung des Arbeitnehmers ist noch rechtzeitig im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB, wenn sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit lässt, bis zum beabsichtigten Beendigungszeitpunkt anderen Arbeitnehmern zu kündigen oder sonstige organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (15) Sa 904/05




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