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Frist

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 919/09 vom 30.07.2009

Für die Festsetzung der Kosten einer Abschiebung gilt die vierjährige Verjährungsfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10508/09.OVG vom 21.07.2009

Die Frist für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauch hat sich nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene für eine positive Begutachtung benötigt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 111/08 vom 22.06.2009

Die - unberichtigte - Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 I BGB-InfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 II BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.

BSG – Beschluss, B 3 KR 1/09 C vom 18.05.2009

Die Anhörungsrüge ist innerhalb der gesetzlichen Einlegungsfrist nicht nur bei Gericht anzubringen, sondern auch zu begründen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 240/08 vom 18.05.2009

§ 17 a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG erfordert eine monatsgenaue Ermittlung der Haftdauer und bezieht sich - anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2 StrRehaG - nicht auf "angefangene Kalendermonate".

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 84/09 vom 04.05.2009

Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens nach § 4 Abs. 1 SpruchG wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrages bei einem zumindest zunächst örtlich zuständigen Gericht gewahrt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 9/08 vom 17.03.2009

Der Tag der Einberufung darf bei Ermittlung der 30-Tagesfrist mitgerechnet werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 W 39/07 vom 13.03.2009

Die Gegenvorstellung kann nach Ablauf der Jahresfrist aus § 321 a Absatz 2 Satz 2 ZPO nicht mehr erhoben werden.

BAG – Urteil, 2 AZR 894/07 vom 12.03.2009

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treudwidrig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11328/08.OVG vom 19.02.2009

1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren).

2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 151/06 vom 22.01.2009

1. Zu den formellen Anforderungen an eine Erfindungsmeldung nach § 5 ArbnErfG.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 06, 754 - "Haftetikett") die Frist für die Inanspruchnahme einer dem Arbeitgeber bekannt gewordenen Diensterfindung ausnahmsweise auch ohne formell ordnungsgemäße Erfindungsmeldung in Gang gesetzt wird; insbesondere zu der Frage, welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an die "Wissensdokumentation" durch den Arbeitgeber zu stellen sind.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 591/08 vom 12.12.2008

1. Die Vorschrift des § 60 VwGO ist bei Versäumung richterlicher Fristen weder unmittelbar noch analog anwendbar.

2. Zur Abgabe einer Prozesserklärung wegen Erledigung des Rechtsstreits ist eine richterliche Frist von 1 Woche nicht zu kurz bemessen, wenn sich dies nach den Gesamtumständen des Einzelfalles als ausreichend erweist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 153/08 vom 10.12.2008

Die Weigerung des Lieferanten, Mängel an dem Leasingfahrzeug zu beheben, berechtigt nicht zur Einstellung der Zahlung der Leasingraten, wenn der Leasingvertrag in seinen AGB das Recht zur Zurückbehaltung der Leasingraten an die Erhebung einer Klage gegen den Lieferanten knüpft.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 325/08 vom 03.12.2008

Die Frist in § 3 Abs. 1 SächsFrTrSchulVO gilt nur für die Genehmigung (neuer) Ersatzschulen, nicht für genehmigungspflichtige Änderungen bei (bestehenden) Ersatzschulen im Sinne von § 2 SächsFrTrSchulVO.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 159/08 vom 02.12.2008

Zur Einhaltung der Streitwertbeschwerdefrist bei Erledigung in der Hauptsache.

OLG-HAMM – Urteil, 19 U 89/08 vom 25.11.2008

1. Das Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a BGB ist bei Streit über Mängel der Werkleistung erst dann verwerflich, wenn er damit berechtigte Ansprüche des Bestellers abwehren will und das Sicherungsverlangen nur als Vehikel dazu verwendet.

2. Die Nachfrist zur Herbeiführung der Wirkungen des § 643 S. 2 BGB kann gleichzeitig mit der Frist zur Leistung der Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 201/08 vom 19.11.2008

Stellt die Genehmigungsbehörde bei der Fristbestimmung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich des Fristbeginns auf die Bestandskraft der Genehmigung ab, ist dieser Begriff unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung auszulegen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 1486/08.Z vom 24.09.2008

Werden einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung - etwa zur Fertigung der Rechtsmittelbegründung - die Akten vorgelegt, hat er in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu überprüfen. Von dieser Verpflichtung können ihn Anweisungen an das Büropersonal zur Fristkontrolle nicht befreien (wie BVerwG, Beschluss vom 7. März 1997 - 9 C 930.94 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 432/08 vom 18.09.2008

Ergibt sich aus dem Urteil selbst oder aus dienstlichen Stellungnahmen, dass der Verfahrensfehler - hier die Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist - auf einer Ursache beruht, die nicht mehr gegeben ist und bei der eine Wiederholung auch ansonsten nicht zu befürchten ist, und stellt sich der Verfahrensverstoß als ein Einzelfall dar, ist die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht in Gefahr, mithin die Zulassung der Rechtsbeschwerde aus Rechtsgründen nicht gegeben.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 24/07 vom 26.08.2008

1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht.

2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen)

3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung)

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 2.08 vom 06.08.2008

1. Der Restitutionsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 2 StrRehaG i.V.m. § 1 Abs. 7 VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller nicht das Rehabilitierungsverfahren betrieben hatte bzw. daran nicht beteiligt war.

2. Sind durch ein DDR-Strafurteil unmittelbar auch Vermögenswerte Dritter eingezogen worden, so hat nach erfolgter Aufhebung der (gesamten) vermögenseinziehenden Maßnahme im Wege der Rehabilitierung auch der Drittbetroffene oder dessen Rechtsnachfolger gemäß § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 357/08 vom 07.07.2008

Maßgeblich für die "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" i.S.v. § 356a S. 2 StPO ist der Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte Kenntnis von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergeben kann, erlangt hat, nicht der Zeitpunkt, zu dem er zur rechtlichen Einschätzung als Gehörsverletzung gelangte.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 OB 102/08 vom 15.04.2008

1. Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nach § 162 Abs. 3 VwGO kann nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Beigeladenen im Wege einer Ergänzung des Beschlusses in entsprechender Anwendung des § 120 VwGO nachgeholt werden.

2. § 120 VwGO, der gemäß § 122 Abs. 1 VwGO für Beschlüsse entsprechend gilt, erfasst auch Beschlüsse, die keine Sachentscheidung, sondern neben der deklaratorischen Einstellung des Verfahrens lediglich eine Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 155 Abs. 2 VwGO oder § 161 Abs. 2 VwGO enthalten.

3. Die Frist des § 120 Abs. 2 VwGO wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss den Beteiligten nicht zugestellt, sondern nur formlos bekannt gegeben worden ist.

4. § 120 Abs. 2 VwGO kann bei entsprechender Anwendung auf Beschlüsse nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Frist des § 120 Abs. 2 VwGO nur bei Beschlüssen, die förmlich zugestellt werden müssen, mit der Zustellung, bei Beschlüssen, die keiner förmlichen Zustellung bedürfen, aber schon mit der formlosen Bekanntgabe zu laufen beginnt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 44/08 vom 27.03.2008

Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Rückführung und Entsorgung illegal verbrachter Abfälle.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 270/07 vom 30.01.2008

1. Begründet der Abgabenschuldner den bei der Behörde nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO zu stellenden Aussetzungsantrag nicht sehr eingehend, kann er desto schneller dessen Bescheidung erwarten; die nach § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO angemesssene Frist von in der Regel etwa einem Monat verlängert sich durch eine weniger eingehende Begründung gerade nicht.

2. Zur Bestimmtheit des Abgabentatbestandes bei Baugebühren (hier: Ermittlung des Rohbauwertes).

3. Zur Ermittlung des umbauten Raums bei einer Tiefgarage mit einer Decke, welche zur Dämmung des darüberliegenden Verkaufsgeschosses abgehängt wurde.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2916/07 vom 23.01.2008

Im Prozesskostenhilfeverfahren sind Erklärungen und Unterlagen des Antragstellers vom Gericht des ersten Rechtszugs auch dann zu berücksichtigen, wenn diese zwar nicht innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist, jedoch noch vor einer Abhilfeentscheidung über die Beschwerde gegen einen zunächst auf das Fehlen der Unterlagen gestützten ablehnenden Beschluss vorgelegt werden.

Lässt das Ausgangsgericht die nachgereichten Unterlagen und Erklärungen bei seiner Abhilfeentscheidung unberücksichtigt, kann das Beschwerdegericht den ablehnenden Beschluss des Ausgangsgerichts auf Antrag des Antragstellers aufheben und die Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückverweisen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 905/07 (StVollz) vom 26.10.2007

1. Auch inhaftierte Rechtsmittelführer dürfen eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen.

2. Die anstaltsbedingten Verzögerungen müssen indes mitberücksichtigt werden, so dass die Abgabe des Rechtsmittelsschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist vor 18 Uhr und unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf erfolgen muss.

3. Gefangene haben keinen Anspruch auf Übermittlung eines Rechtsmittelschreibens per Fax sondern nur darauf, dass ein Antrag auf Benutzung des anstaltseigenen Telefaxgerätes ermessensfehlerfrei beschieden wird.

4. Die Anstalt ist nur gehalten, in Fällen unabdingbarer Notwendigkeit dem Gefangenen ihr Faxgerät zur Verfügung zu stellen.

5. Ein solcher Fall liegt bei begehrter Übermittlung eines Rechtsmittels in Strafvollzugssachen vor, wenn weder der Gefangene noch sein Verteidiger das Verstreichen der Rechtsmittelfrist bis auf den letzten Tage zu vertreten haben.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10735/07.OVG vom 22.10.2007

Der beim Verwaltungsgericht zu stellende Antrag auf Zulassung der Berufung wahrt nicht die Rechtsmittelfrist, wenn die Antragsschrift willentlich an das Oberverwaltungsgericht adressiert ist, gleichwohl aber bei dem Telefaxgerät des Verwaltungsgerichts eingeht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 276/07 vom 28.09.2007

Zur Bestimmung der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 2 VBVG ist eine taggenaue Berechnung bezogen auf das Eingangsdatum des Vergütungsantrages beim Vormundschaftsgericht unter Berücksichtigung des Zeitraumes von 15 Monaten vorzunehmen; ein Fristbeginn erst mit Ablauf des jeweiligen Vergütungsquartals ist abzulehnen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10492/07.OVG vom 27.08.2007

Bei einer Übermittlung von Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie bei einer Übersendung per Telefax. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen Eingangs eines mittels E-Mail übermittelten Schriftsatzes sind deshalb Erhalt und Kontrolle der dem Versender automatisch zugehenden Eingangsbestätigung des Gerichts unabdingbar. Dies gilt insbesondere beim Auftreten technischer Störungen im Bereich der Datenverarbeitungsanlage des Versenders.

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