JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Frischwassermaßstab
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Frischwassermaßstab, Bagatellgrenze, Gartenbewässerung, Gleichheitssatz, Wasserzähler, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Frischwassermaßstab |
| Leitsatz: | Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2650/08 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, ThürWG, ThürKGG |
| Schlagworte: | Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigung, Teilaufgabe, Aufgabenübertragung, Erfüllungsgehilfe, Widmung, Aufgabenträger, Zweckverband, Teileinrichtung, Kostenspaltung, Gebühr, Einleitung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Frischwassermaßstab, Kosten, homogen |
| Stichwort: | Frischwassermaßstab |
| Leitsatz: | 1. Die Übertragung lediglich einer Teilaufgabe der Gesamtaufgabe Abwasserbeseitigung nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG auf einen Zweckverband (hier: überörtliche Abwassersammlung und -behandlung) ist nach Thüringer Landesrecht zulässig und als solche nicht grundsätzlich zu beanstanden. 2. Im Falle einer solchen Teilaufgabenübertragung bedarf es einer hinreichend deutlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Entwässerungseinrichtungen der jeweiligen Teil-Aufgabenträger, damit die unterschiedlichen Kompetenzbereiche der verschiedenen Hoheitsträger mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Verlässlichkeit erkennbar sind. Anderenfalls fehlt es an einer rechtmäßigen Widmung der jeweiligen Entwässerungseinrichtungen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 1313/05 | |
| Rechtsgebiete: | EWS der Stadt Hungen |
| Schlagworte: | Abänderung, Abwasseranlage, Abwassergebühr, Ermessen, Frischwassermaßstab, Nichtzuführung, Versorungsleitung, Wasserverbrauch, Wasserverlust |
| Stichwort: | Frischwassermaßstab |
| Leitsatz: | Ein als Folge eines schadhaften Leitungsrohrs eingetretener Wasserverlust auf dem an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstück vor der Wasserennahme ist kein "Frischwasserverbrauch" und hat deshalb bei der Bemessung der Abwassergebühr nach der Menge des verbrauchten Frischwassers ("Frischwassermaßstab") außer Betracht zu bleiben. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2623/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ThürKAG, ThürKO |
| Schlagworte: | Beanstandung, Gebühr, Abwasser, Beseitigung, Maßstab, Mengenmaßstab, Frischwassermaßstab, Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Sparanreiz, Wahrscheinlichkeit, Ermessen, Fäkalschlamm, Kleinkläranlage, Schmutzfracht, Absetzgrube |
| Stichwort: | Frischwassermaßstab |
| Leitsatz: | Der Frischwassermaßstab kann nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen im Entsorgungsgebiet des Einrichtungsträgers ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Beseitigungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung durch die Abfuhr von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen (Mehrkammer-Absetzgruben) sein. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 759/05 | |
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