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Friedensvertrag

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 410/06.A vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, QRL
Schlagworte:individuelle Verfolgung, interner Schutz, Maschadow, Prognosemaßstab, Rückausnahmeklausel, russische Föderation, Terrorismusabwehr, Terrorismusvorbehalt, Tschetschenien, Tschetschenienkrieger
Stichwort:Friedensvertrag
Leitsatz:1. Tschetschenische Volkszugehörige aus Tschetschenien, die unter der Regierung Maschadow als Zivilangestellte und später als Tschetschenienkämpfer tätig waren und deshalb von den russischen Sicherheitskräften gesucht wurden, können sich sowohl auf gruppenbezogene als auch auf individuelle Vorverfolgungsgründe berufen.

2. Bei auch individuell vorverfolgten Flüchtlingen hat im Fall einer gedachten Rückkehr der höchste Prognosemaßstab zu gelten, den die Qualifikationsrichtlinie in der in Art. 4 Abs. 4 QRL enthaltenen Rückausnahme zum Ausdruck bringt.

3. Bei individuell Vorverfolgten hat auch bei der Prüfung internen Schutzes gemäß Art. 8 Abs. 1 QRL hinsichtlich der Frage, ob von dem Flüchtling vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort niederlässt, ebenfalls der in Art. 4 Abs. 4 QRL zum Ausdruck gebrachte Prognosemaßstab zu gelten.

4. Personen, die in der Zivilregierung Maschadows und später als Tschetschenienkämpfer tätig waren, werden bei Rückkehr nicht nur routinemäßig behandelt, sondern angefangen bei den Einreiseformalitäten von dem in solchen Fällen zuständigkeitshalber eingeschalteten FSB einer sorgfältigen Überprüfung und Kontrolle unterzogen.

5. Bei Personen, die in der Zivilregierung Maschadows und später als Rebellen tätig gewesen sind, kann nicht mit der gemäß Art. 4 Abs. 4 QRL erforderlichen Sicherheit angenommen werden, dass sie bei Rückkehr in ihr Heimatland, unabhängig davon, ob sie sich nach Tschetschenien oder in eine andere Region der Russischen Föderation begeben, dort nicht erneut von Verfolgung bedroht sein werden.

6. Für auf Seiten Maschadows kämpfende tschetschenische Rebellen, die nicht an terroristischen Überfällen auf die Zivilbevölkerung beteiligt waren, sondern sich in der militärischen Auseinandersetzung mit der Russischen Föderation um die Autonomie Tschetscheniens befunden haben, greift der Ausschluss des § 60 Abs. 8 AufenthG i. V. m. § 3 Abs. 2 AsylVfG nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 410/06.A



OLG-CELLE – Beschluss, 32 Ss 90/07 vom 19.10.2007

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Stichwort:Friedensvertrag
Leitsatz:Zur Urkundenqualität eines sog. Personalausweises "Deutsches Reich".
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 32 Ss 90/07

BSG – Urteil, B 9a/9 V 8/03 R vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:BVG, GG
Schlagworte:Kriegsopferversorgung, Entziehung der Versorgungsleistungen, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Bezug zu dem Herrschaftssystem des Nationalsozialismus von Fehlverhalten und Opferlage des Versorgungsberechtigten
Stichwort:Friedensvertrag
Leitsatz:Nach § 1a BVG können Versorgungsleistungen nur insoweit versagt oder entzogen werden, als sowohl der erforderliche Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit als auch die den Leistungen zu Grunde liegende Schädigung während der Herrschaft des Nationalsozialismus und in einem engen Bezug damit erfolgt sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 9a/9 V 8/03 R

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 4 A 783/01.A vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, AsylVfG, VwGO, ZPO
Stichwort:Friedensvertrag
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 4 A 783/01.A


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