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Friedenspflicht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 505/08 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:ATV, FTV ATZ, ArbGG, TVG, BGB
Schlagworte:Altersteilzeitvergütung, Tarifwechsel
Stichwort:Friedenspflicht
Leitsatz:1. Nehmen die Vertragspartner in einem Arbeitsteilzeitvertrag zur Berechnung der Vergütung auf einen bestimmten Tarifvertrag Bezug, so bleibt dieser in Bezug genommene Tarifvertrag auch dann weiter zur Vergütungsberechnung maßgeblich, wenn er gekündigt wurde und nachwirkt.

Dies gilt auch im Falle eines nachfolgenden Verbandseintritts des Arbeitgebers mit der Folge, dass dann ein anderer Vergütungstarifvertrag zur Anwendung gelangte, der den nachwirkenden ablöst, es sei denn, dass konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, die Vergütung solle jeweils nach dem aktuell gültigen Tarifvertrag berechnet werden.

2. Die Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag, Änderungen der tariflichen Regelungen seien zu beachten, schließt keinen Tarifwechsel des Arbeitgebers ein.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 505/08



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 SaGa 1/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:LuftVG, ZPO, ArbGG, BGB
Schlagworte:Sympathiestreik, Unterstützungsstreik, Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich
Stichwort:Friedenspflicht
Leitsatz:Auch im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung sind Arbeitskämpfe nicht grundsätzlich rechtswidrig.

Dieser Grundsatz gilt auch für gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes dienen.

Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 SaGa 1/09

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 269/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:TVG, BGB, KSchG, BetrVG, ZPO
Stichwort:Friedenspflicht
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 269/08

HESSISCHES-LAG – Urteil, 9 SaGa 1442/08 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG, TVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Streik, Streikziel, Streikforderung, Friedenspflicht, OT-Mitgliedschaft, Parteifähigkeit, Unterorganisation
Stichwort:Friedenspflicht
Leitsatz:1. Zur Parteifähigkeit (§§ 50 ZPO, 10 ArbGG) von Unterorganisationen (Bezirksleitung, Verwaltungsstelle) einer Gewerkschaft.

2. Die Friedenspflicht der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft wird über die Vollmitgliedschaft im Arbeitgeberverband vermittelt. Bei einem Wechsel eines verbandsangehörigen Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft endet die Friedenspflicht der Gewerkschaft diesem Arbeitgeber gegenüber hinsichtlich der Flächentarifverträge trotz gemäß § 3 Abs. 3 TVG angeordneter Fortgeltung dieser Tarifverträge.

3. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Streikforderung sind die dem Arbeitgeber übermittelte Tarifforderung, der Streikbeschluss der Gewerkschaft und die sonstigen Verlautbarungen der Gewerkschaft (Streikaufruf, Stimmzettel für die Urabstimmung usw.) maßgeblich.

4. Die Forderung auf Wechsel des Arbeitgebers zur Vollmitgliedschaft im Arbeitgeberverband ist kein rechtmäßiges Streikziel.

5. Rechtmäßiges Streikziel ist die Forderung eines Anerkennungstarifvertrages hinsichtlich der Flächentarifverträge auch, soweit sie nach § 3 Abs. 3 TVG fortgelten.

6. Die Streikforderung ist nicht auf Umfang und Inhalt des gemäß § 3 Abs. 3 TVG fortgeltenden Flächentarifvertrages beschränkt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 9 SaGa 1442/08


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