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Freundschaftsvertrag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10282/07.OVG vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, BeschV
Schlagworte:Anwerbestopp, Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktprüfung, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Beschäftigung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag, Einreise, Erlaubnis, Erwerbstätigkeit, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, Freundschaftsvertrag, USA, Vereinigte Staaten von Amerika, Vertrag, Visum, visumfreie Einreise, Völkerrecht, Vorrang, Vorrangprüfung, Zustimmung
Stichwort:Freundschaftsvertrag
Leitsatz:Aus dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 7. Mai 1956 (BGBl. II S. 487 ff.) ergibt sich kein Recht, zu einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung im Bundesgebiet ohne Arbeitsmarkt- und Vorrangprüfung zugelassen zu werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10282/07.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 2712/02 vom 23.10.2002

Rechtsgebiete:Aufenthaltsgesetz/EWG, VwGO, Ausländergesetz, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954
Schlagworte:Beschwerdebegründung, gerichtlicher Prüfungsumfang, Auslegung, Aufenthaltserlaubnis, US-Staatsbürger, Freundschaftsvertrag, Meistbegünstigungsklausel
Stichwort:Freundschaftsvertrag
Leitsatz:1. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hindert das Beschwerdegericht nicht, die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat. Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

2. Im übrigen Fall eines US-Staatsangehörigen, der sich schon deshalb nicht auf die Meistbegünstigungsklausel des Art. III Abs. 1 Satz 3 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 und damit auf eine eventuelle Gleichbehandlung mit ausländischen Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach näherer Bestimmung des § 12 Aufenthaltsgesetz/EWG berufen kann, weil er die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz/EWG nicht erfüllt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 2712/02


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