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Frequenzsplitting im Hörfunkbereich

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 BN 1.00 vom 03.07.2000

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Frequenzsplitting im Hörfunkbereich
Stichwort:Frequenzsplitting im Hörfunkbereich
Leitsatz:Leitsatz:

Dem Gebot, bei der Frage nach der Zulässigkeit eines Frequenzsplittings alle Umstände des Einzelfalls mit Blick auf die Erfordernisse der Rundfunkversorgung und Programmqualität zu berücksichtigen, kann sich die Landesmedienanstalt nicht durch Erlass einer Satzungsbestimmung entziehen, die die am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorzunehmende Einzelfallprüfung ausschließt.

Beschluss des 6. Senats vom 3. Juli 2000 - BVerwG 6 BN 1.00 -

I. VGH München vom 22.12.1999 - Az.: VGH 7 N 98.3333 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 BN 1.00




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