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Fremdvergleich bei Vertragsgestaltungen zwischen Angehörigen

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BFH – Urteil, IX R 78/07 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:EStG, AO, FGO
Schlagworte:Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden Nichteigentümer-Ehegatten bei gesamtschuldnerischem Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes - Augleichsanspruch - Fremdvergleich bei Vertragsgestaltungen zwischen Angehörigen
Stichwort:Fremdvergleich bei Vertragsgestaltungen zwischen Angehörigen
Leitsatz:Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, so werden die Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten dem Eigentümer-Ehegatten mit der Folge zugerechnet, dass ihm auch der Wert dieser Leistungen zufließt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310).
Volltext: BFH - Urteil, IX R 78/07




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