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Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 509/08 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Darlehen, Fremdvergleich, Rechtsmissbrauch, Antrag auf Zulassung der Berufung
Stichwort:Fremdvergleich
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 509/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 2493/06 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BAföG, SGB X, BGB
Schlagworte:Vermögen, Vermögensverfügung, Vermögensoffenlegung, Rechtsmissbrauch, Zweckschenkung, Bereicherungsanspruch, Fremdvergleich, Grobe Fahrlässigkeit
Stichwort:Fremdvergleich
Leitsatz:1. Auch ein sich aus einer verfehlten Zweckschenkung ergebender Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kann als vermögensmindernde Schuld i.S. von § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG anzuerkennen sein.

2. Zu dem erforderlichen Nachweis einer bestehenden Schuld nach § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG als zivilrechtlich wirksame und gegenüber dem Auszubildenden durchsetzbare Verbindlichkeit (im Anschluss an die Urteile des BVerwG v. 04.09.2008 - 5 C 12.08 - und vom 04.09.2008 - 5 C 30.07 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 12 S 2493/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG, VwGO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Berichterstatter, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlehen, konsentierter Einzelrichter, Fremdvergleich, Indiz, abzugsfähige Schulden, Sprungrevision, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Fremdvergleich
Leitsatz:1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11375/07.OVG vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Angehörige, Angehörigendarlehen, Ausbildungsförderung, Ausbildungsförderungsrecht, Auszubildender, Beweiswürdigung, Bundesfinanzhof, Darlegungspflicht, Darlehen, Darlehensverbindlichkeit, Eltern, Fremdvergleich, Missbrauch, Mutter, nahe Angehörige, nahe Verwandte, Schenkung, Schulden, Überzeugungsbildung, Unterhaltsgewährung, Vater, Verbindlichkeit, Vermögen, verschleierte Schenkung, Verwandte, Verwandtendarlehen
Stichwort:Fremdvergleich
Leitsatz:1. Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Darlehens als vom Vermögen des Auszubildenden abzugsfähige Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG setzt voraus, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam abgeschlossen und - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abzugrenzen ist.

2. Diese Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und nicht nach dem in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten so genannten Fremdvergleich. Allein das Fehlen der Schriftform, von

3. Abreden über die Tilgung oder einer Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung schließt das Vorliegen eines wirksamen Darlehensvertrages nicht zwingend aus.

Darlegungspflichtig für das tatsächliche Vorliegen eines Darlehensvertrages ist der Auszubildende. Hierbei sind strenge Anforderungen zu stellen, um einen Missbrauch wirksam auszuschließen. Den objektiven Umständen kommt bei der Beweiswürdigung eine erhebliche Bedeutung zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11375/07.OVG


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