Die Regelung des § 2 Abs. 6 AusglLeistG über die Bemessung der Ausgleichsleistung für Rechte, die einen Anteil am Kapital eines Unternehmens vermitteln, gilt auch für die Beteiligung an Personengesellschaften.
Bei der Ermittlung der "Nennbeträge" nach § 2 Abs. 6 AusglLeistG sind die Gewinnkonten von Kommanditisten jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie in die Berechnung des als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Einheitswertes oder Ersatzeinheitswertes eingeflossen sind.