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Fremdenverkehrsförderung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 C 11333/07.OVG vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:GemO, LFAG
Schlagworte:Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus
Stichwort:Fremdenverkehrsförderung
Leitsatz:1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird.

2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG



THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 411/03 vom 14.10.2003

Rechtsgebiete:ThürKO, DDR-KV, VKO, BGB, VwGO
Schlagworte:Kommunalaufsicht, Genehmigungsbedürftigkeit, Kreditgeschäfte, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaft, Gewährvertrag, Mietvertrag, unkündbar, Staffelmiete, ähnliche Rechtsgeschäfte, gewährvertragsähnlich, Verpflichtung, Risiko, Risikobewertung, Risikoabschätzung, Vertrauensschutz, zivilrechtliche Unwirksamkeit, wirtschaftlich, eigener Wirkungskreis, örtliche Gemeinschaft, übertragener Wirkungskreis, Haushaltswirtschaft, Haushaltssicherheit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Wohnungsbauförderung, Ermessen, Ermessensspielraum, Feststellungsklage, Verpflichtungsklage
Stichwort:Fremdenverkehrsförderung
Leitsatz:1. "Ähnliche Rechtsgeschäfte" im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ThürKO sind nach dem gesetzlichen Schutzzweck nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich bürgschafts- bzw. gewährvertragsähnliche Rechtsgeschäfte.

2. Auch ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen als "ähnliches Rechtsgeschäft" der kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht nach § 64 Abs. 2 ThürKO unterliegen, wenn einem solchen Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbewertung der finanziellen Risiken bürgschafts- bzw. gewährvertragsähnliche Wirkungen von hinreichendem Gewicht zukommen; dies ist jedenfalls bei einem Mietvertrag der Fall, der über 30 Jahre unkündbar ist und für den über die 30-jährige Laufzeit eine Staffelmiete mit jährlichen Steigerungen von 2,5 %, insgesamt rund 52 %, sowie über das übliche Maß hinausgehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen festgeschrieben sind.

3. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 64 Abs. 2, Abs. 4 ThürKO i.V.m. §§ 63 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4, 53 Abs. 1 ThürKO.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 411/03


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