JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fremdenverkehrsbeitrag
| Rechtsgebiete: | GG, NKAG |
| Schlagworte: | Beitragsmaßstab, Einnahmen - umsatzsteuerbereinigt -, Beitragssatz, Bwin: Sportwette, Fremdenverkehrsbeitrag, Gleichheitsgrundsatz, Mindestgewinnsatz, Rückwirkung, Typisierungsbefugnis, Vorteil, wirtschaftlicher, Vorteilssatz |
| Stichwort: | Fremdenverkehrsbeitrag |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts ist die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab möglich. 2. Entschließt sich eine Fremdenverkehrsbeiträge erhebende Gemeinde dazu, den Fremdenverkehrsbeitrag anhand der umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des vorvergangenen Jahres zu bemessen, bewegt sie sich innerhalb des ihr bei dem Erlass von Abgabensatzungen zustehenden Ermessens. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde eine rückwirkende Neuregelung des Fremdenverkehrsbeitrags für vergangene Jahre beschließt. 3. Für die Frage, ob die Fremdenverkehrsbeitragspflicht auf Teile des anerkannten Gemeindegebiets beschränkt werden kann, war auch nach § 9 NKAG in seinen früher geltenden Fassungen entscheidend auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die besonderen wirtschaftlichen Vorteile durch den Fremdenverkehr für selbstständig tätige Personen und Unternehmen abzustellen. 4. Werden unter einer einheitlichen Betriebsbezeichnung unterschiedliche beitragspflichtige Tätigkeiten ausgeübt, so ist in der Regel eine jeweils nach dem Tätigkeitsbereich differenzierende Veranlagung zum Fremdenverkehrsbeitrag geboten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 257/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GG |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteil, Vorteilsbemessung, Typisierung, Facharzt, Arzt |
| Stichwort: | Fremdenverkehrsbeitrag |
| Leitsatz: | 1. Einem Facharzt - hier Facharzt für Chirurgie - entstehen durch den Fremdenverkehr unmittelbare und mittelbare besondere wirtschaftliche Vorteile im Sinne von § 44 Abs. 2 Satz 1 KAG. Diese Vorteile erwachsen ihm durch die Behandlung von im Fremdenverkehr tätigen Personen, von Touristen, die während eines (Kurzurlaubes) Urlaubes im Erhebungsgebiet erkranken, und von ortsfremden Patienten aus der (näheren) Umgebung der Standortgemeinde, die die Auswahl ihres Arztes / Facharztes auch mit Blick auf die Nutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen getroffen haben. 2. Zu der Frage, ob die Berufsgruppe der Fachärzte mit einem beinahe doppelt so hohen Vorteilssatz wie die Berufungsgruppe der Allgemeinmediziner / Hausärzte belegt werden kann (hier verneint). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 952/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteil, Vorteilsbemessung, Typisierung, Zahnarzt |
| Stichwort: | Fremdenverkehrsbeitrag |
| Leitsatz: | 1. Dem Ortsgesetzgeber steht ein weitgehendes Ermessen bei der Beurteilung der Frage zu, in welchem Umfang den zu Gruppen zusammengefassten Branchen und Berufstätigkeiten bei pauschalierender Betrachtungsweise fremdenverkehrsbedingte Vorteile entstehen. Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppe zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (im Anschluss an: Nieders. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281). 2. Zur Frage, in welcher Höhe einem Zahnarzt besondere wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr erwachsen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 875/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GG, GemHVO |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteil, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Pauschalierung, Typisierung, Prinzip der Gesamtdeckung, Richtsatzsammlung, Verbot der Kostenüberdeckung |
| Stichwort: | Fremdenverkehrsbeitrag |
| Leitsatz: | 1. Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht. 2. Bei der Wahl eines pauschalierten Bemessungssystems, bei dem zur Ermittlung der Reineinnahmen der Gesamtumsatz mit einem Reingewinnsatz multipliziert wird, kann auf die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums zurück gegriffen werden. 3. Gebühren und Beiträge werden nicht, wie eine Steuer, "voraussetzungslos", sondern als Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung erhoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gebühren- bzw. Beitragsaufkommen ausschließlich zur speziellen Kostendeckung der gebühren- oder beitragspflichtigen Leistung verwendet werden darf. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 669/07 | |
"Fremdenverkehrsbeitrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum