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BSG – Urteil, B 2 U 2/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige Unternehmerversicherung - ehrenamtliche Tätigkeit - Berufsorganisation - Berufsverband - Verbandsvorsitzender - Arbeitsunfall - Dienstreise - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Betriebsdienlichkeit - berufsbezogene Besprechung - dritter Ort
Stichwort:freiwillige Unternehmerversicherung
Leitsatz:Ein freiwillig versicherter Unternehmer, der als ehrenamtliches Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes an einer berufsbezogenen Besprechung mit den Vertretern anderer Berufsverbände teilnimmt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 2/07 R




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