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freiwillig versicherter Selbstständiger

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BSG – Urteil, B 12 KR 14/05 R vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der Beitragshöhe bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit durch einstweiligen Bescheid zulässig - keine Bindung an einstweilige Festsetzung bei endgültiger Festsetzung
Stichwort:freiwillig versicherter Selbstständiger
Leitsatz:1. Die Krankenkasse ist berechtigt, die Höhe der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig ist, bei Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit durch einen einstweiligen Bescheid zu regeln, wenn Nachweise für eine Prognose der zukünftigen Einnahmen noch nicht vorgelegt werden können.

2. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung ist der Versicherungsträger nicht an eine einstweilige Festsetzung der Beitragshöhe gebunden
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 14/05 R




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