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freiwillig geleisteter Sockelbetrag

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 (20) WF 44/01 vom 04.01.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, freiwillig geleisteter Sockelbetrag, Aufforderung zur Errichtung eines Vollstreckungstitels
Stichwort:freiwillig geleisteter Sockelbetrag
Leitsatz:Der Umstand, dass ein vermögender Kläger wegen des gem. § 93 ZPO bestehenden Kostenrisikos den freiwillig gezahlten Sockelbetrag nicht ohne vorherige Aufforderung der beklagten Partei zur Zahlung bzw. Titulierung einklagen würde, lässt das Einklagen des bisher freiwillig bezahlten Teils der Unterhaltsforderung mutwillig erscheinen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 (20) WF 44/01




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