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Freiwerden nach längerem Zeitraum durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners

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BSG – Urteil, B 6 KA 26/07 R vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:Ärzte-ZV, GG, SGB V
Schlagworte:Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei Fortführbarkeit der Praxis im Sinne von § 103 Abs 4 S 1 SGB V - Sitzverlegung aus einer Gemeinschaftspraxis - Freiwerden nach längerem Zeitraum durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners - Verfassungsmäßigkeit - Berücksichtigung privatrechtlicher Vereinbarungen im Vertragsarztrecht
Stichwort:Freiwerden nach längerem Zeitraum durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners
Leitsatz:1. Die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes setzt voraus, dass eine Praxis noch im Sinne des § 103 Abs 4 Satz 1 SGB V fortgeführt werden kann.

2. Dies ist bei einer Gemeinschaftspraxis nicht mehr möglich, wenn der einst zu dieser Praxis gehörende Sitz aus dieser heraus verlegt wurde und erst nach einem längeren Zeitraum - durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners - frei wird. Zudem wird der Sitz nicht in der ehemaligen Gemeinschaftspraxis frei, wenn er zuletzt im Rahmen einer anderen Gemeinschaftspraxis geführt worden ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 26/07 R




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