JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Freiversuch
| Rechtsgebiete: | DRiG, JAG 1994 |
| Schlagworte: | erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch |
| Stichwort: | Freiversuch |
| Leitsatz: | Hat ein in der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgloser Bewerber an einer Aufsichtsarbeit nicht teilgenommen, entfällt für ihn das Freiversuchsprivileg, weil er die vorgesehenen Prüfungsleistungen nicht vollständig erbracht hat (hier zu § 21a Abs. 1 Satz 1 JAG 1994). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 A 1598/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | JAG 1994, VwGO |
| Schlagworte: | erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch, Prüfungsanfechtung, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsprüfung, Zwischenurteil |
| Stichwort: | Freiversuch |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Klage (§§ 109, 125 Abs. 1 VwGO). 2. Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1037/07 | |
| Rechtsgebiete: | DRiG, GG, NJAG, NJAVO |
| Schlagworte: | Ausbildungsfreiheit, Ausbildungsstätte, Berufswahlfreiheit, Freiversuch, Gleichheitsgrundsatz, Notenverbesserung, Staatsprüfung, zweite juristische, Wiederholungsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen |
| Stichwort: | Freiversuch |
| Leitsatz: | Der für den Fall des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung aus § 19 NJAG folgende Ausschluss der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 213/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IV, SGB V, SGB VI, AFG, HRG, DRiG, JAO Berlin |
| Schlagworte: | Werkstudentenprivileg - Freiversuch |
| Stichwort: | Freiversuch |
| Leitsatz: | Die im Sozialrecht begründete Versicherungs- und Beitragsfreiheit von Personen, die "während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule ... gegen Entgelt beschäftigt werden", endet nicht ohne weiteres, wenn der Beschäftigte nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung sein Studium fortsetzt, um durch eine Wiederholungsprüfung eine Notenverbesserung zu erreichen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 306/00 | |
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