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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 A 1598/08.Z vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:DRiG, JAG 1994
Schlagworte:erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch
Stichwort:Freiversuch
Leitsatz:Hat ein in der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgloser Bewerber an einer Aufsichtsarbeit nicht teilgenommen, entfällt für ihn das Freiversuchsprivileg, weil er die vorgesehenen Prüfungsleistungen nicht vollständig erbracht hat (hier zu § 21a Abs. 1 Satz 1 JAG 1994).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 A 1598/08.Z



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 A 1037/07 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:JAG 1994, VwGO
Schlagworte:erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch, Prüfungsanfechtung, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsprüfung, Zwischenurteil
Stichwort:Freiversuch
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Klage (§§ 109, 125 Abs. 1 VwGO).

2. Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1037/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 213/06 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:DRiG, GG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Ausbildungsfreiheit, Ausbildungsstätte, Berufswahlfreiheit, Freiversuch, Gleichheitsgrundsatz, Notenverbesserung, Staatsprüfung, zweite juristische, Wiederholungsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen
Stichwort:Freiversuch
Leitsatz:Der für den Fall des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung aus § 19 NJAG folgende Ausschluss der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 213/06

BAG – Urteil, 9 AZR 306/00 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V, SGB VI, AFG, HRG, DRiG, JAO Berlin
Schlagworte:Werkstudentenprivileg - Freiversuch
Stichwort:Freiversuch
Leitsatz:Die im Sozialrecht begründete Versicherungs- und Beitragsfreiheit von Personen, die "während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule ... gegen Entgelt beschäftigt werden", endet nicht ohne weiteres, wenn der Beschäftigte nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung sein Studium fortsetzt, um durch eine Wiederholungsprüfung eine Notenverbesserung zu erreichen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 306/00


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