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Freistellungserklärung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1371/07 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:AO, BauGB, HessKAG
Schlagworte:Abgeltungsvereinbarung, Beitragsvorausverzicht, Billigkeitserlass bei Erschließungsbeiträgen, Freistellungserklärung, Grundstücksteilung, Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeit
Stichwort:Freistellungserklärung
Leitsatz:Fall einer wegen Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands unbeachtlichen Grundstücksteilung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1371/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 22 U 37/06 vom 31.10.2006

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Werklohn, Pauschale, Zusatzaufträge, Aufträge, Freistellungserklärung, Finanzamt, Mängel, Mängelansprüche, Abtretung, Erwerber
Stichwort:Freistellungserklärung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 22 U 37/06

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Sa 682/05 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Freistellungserklärung, Auslegung, vorläufiger Insolvenzverwalter
Stichwort:Freistellungserklärung
Leitsatz:1. Die Erklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters, der Arbeitnehmer werde von der Arbeit freigestellt unter Anrechnung aller etwaigen Freizeit- und Urlaubsansprüche, er solle sich unter Vorlage der Freistellungserklärung beim Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld beantragen und er habe, obwohl das Arbeitsverhältnis erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekündigt werde, Anspruch auf vorgezogenes Arbeitslosengeld (Gleichwohlgewährung), beinhaltet eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung.

2. Weist der Insolvenzverwalter in der später erklärten Kündigung darauf hin, dass der Arbeitnehmer ihm den Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis anzuzeigen habe und sodann mit ihm einen Aufhebungsvertrag abzuschließen habe, so stellt er klar, dass der Arbeitnehmer im Freistellungszeitraum seine Arbeitsleistung nicht einem anderen Arbeitgeber zur Verfügung stellen darf.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Sa 682/05


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