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Freistellungsanspruch unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 4862/01 vom 20.12.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Freistellungsanspruch unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe
Stichwort:Freistellungsanspruch unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe
Leitsatz:Ein Freistellungs- oder Befreiungsanspruch unter Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe kann gemäß den Regeln des Auftragsrechts (§ 670 BGB i.V. mit § 257 BGB) bestehen, wenn ein Ehegatte während intakter Ehe für Zwecke des anderen Verbindlichkeiten übernommen hat, namentlich dem anderen die Aufnahme eines Kredits durch Übernahme der persönlichen Haftung oder durch Einräumung von persönlichen Sicherheiten ermöglicht hat (vgl. BGH NJW 1989, 1920/1921).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 4862/01




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