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Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 75/07 vom 26.06.2007

1. Der Antrag in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, der darauf gerichtet ist, ein bestimmtes BR-Mitglied während einer bestimmten Zeit für die Teilnahme an einer bestimmten Schulungsveranstaltung "von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen", ist vermögensrechtlicher Natur. Der Streitwert entspricht den Vergütungsansprüchen des BR-Mitglieds für die Dauer der Schulungsteilnahme.

2. Erst recht handelt es sich bei der Forderung nach Erstattung der Schulungskosten um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.

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