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Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 34.00 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:EZulV, NPersVG
Schlagworte:Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Weitergewährung der - an vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder, Höhe der an freigestellte Personalratsmitglieder weiterzuzahlenden -, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Weiterzahlung der Erschwerniszulage für - an vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied, Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit, Weitergewährung der Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten bei -.
Stichwort:Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit
Leitsatz:Dem vom Dienst freigestellten Personalratsmitglied ist eine bisher gewährte Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten weiterzuzahlen.

Die Höhe der weiterzuzahlenden Zulage bestimmt sich nach der Anzahl der Stunden des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, die der Beamte geleistet hätte, wenn er nicht freigestellt worden wäre.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 34.00




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