JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Freistellung des Arbeitnehmers
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug |
| Stichwort: | Freistellung des Arbeitnehmers |
| Leitsatz: | Leitsätze: Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von der Arbeitspflicht befreit, etwa Urlaub erteilt oder Freizeitausgleich angeordnet, kommen für diesen Zeitraum Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn nicht in Betracht. Eine während der Freistellung erklärte (rechtsunwirksame) fristlose Kündigung des Arbeitgebers läßt die Arbeitsbefreiung unberührt; das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Aktenzeichen: 9 AZR 26/00 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - I. Arbeitsgericht Hildesheim - 2 Ca 170/98 - Urteil vom 12. Januar 1999 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 301/99 - Urteil vom 9. November 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 26/00 | |
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