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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFreispruch Freisprechung 

Freispruch Freisprechung

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Beschluss, 1 StR 745/08 vom 30.04.2009

Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9).

BGH – Urteil, 2 StR 302/08 vom 27.03.2009

1. In einem Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger stehen weder § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO noch § 148 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben des beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten entgegen.

2. Ein Mandatsverhältnis begründet keine Straffreiheit für persönliche Schmähungen Dritter, die ein Strafverteidiger gegenüber seinem Mandanten äußert.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 B 04.3153 vom 28.03.2007

Im Approbationwiderrufsverfahren besteht für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich keine Veranlassung, die tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl wegen mehrfachen (Abrechnungs-)Betrugs erneut zu überprüfen, wenn ein Arzt den Strafbefehl in Kenntnis aller möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen durch Zurücknahme des dagegen eingelegten Einspruchs akzeptiert hat. Dies gilt erst recht, wenn dem Arzt - wie hier - der Strafbefehl vorab als Erstentwurf zur Kenntnis gebracht worden ist.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 211/04 vom 08.03.2005

1. Widerspricht eine im tatrichterlichen Urteil nur teilweise wiedergegebene Anordnung einer Verwaltungsbehörde den allgemein bekannten Vorgehensregeln der Obersten Dienstbehörde, so muss sich das Urteil mit dem Inhalt der Anordnung im Einzelnen auseinandersetzen, um dem Revisionsgericht die Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen.

2. Eine Duldungsbescheinigung i.S. des § 39 AuslG (1990) konnte von der Verwaltungsbehörde dahingehend eingeschränkt werden, dass sie nicht als Ausweisersatz erteilt wird.

BAYOBLG – Urteil, 4St RR 071/04 vom 14.09.2004

1. Ein Ausländer kommt seiner Verpflichtung, sich einen Reisepass zu beschaffen, nur dann nach, wenn er zumindest einen entsprechenden Antrag bei der diplomatischen Vertretung seines Heimatstaates stellt.

2. Diese Frage ist vom Tatrichter im Verfahren wegen passlosen Aufenthalts auch dann zu prüfen, wenn an sich ein Anspruch auf Erteilung einer qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 39 Abs. 1 AuslG gegeben wäre, weil eine solche voraussetzt, dass ein Reisepass nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 9/04 vom 14.04.2004

1. Wird bei einer Versammlung ein in Zivil eingesetzter Polizeibeamter als "Spitzel" bezeichnet, ist bei der im Hinblick auf den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gebotenen Abwägung die konkrete Gesamtsituation einzubeziehen.

2. Bei der Gewichtung der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ist insbesondere zu berücksichtigen, ob auf ein vorangegangenes Verhalten des Polizeibeamten unmittelbar reagiert wurde. Die Bezeichnung stellt dann keine Beleidigung dar, wenn der Täter vom Verletzten provoziert wurde (sog. Gegenschlag).

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 27/04 vom 16.03.2004

Der Inhaber einer österreichischen Zulassung als Grenzgänger nach dem Grenzgängerabkommen zwischen den Republiken Österreich und Ungarn ist im Besitze einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 2a DVAuslG.

BAYOBLG – Beschluss, 2 ObOWi 681/03 vom 12.02.2004

1. Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes von § 24a Abs.2 StVG setzt voraus, dass die Substanz des berauschenden Mittels, das in der Anlage benannt ist, zum Zeitpunkt des Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr gewirkt hat.

2. Der Nachweis von Methamphetamin im Blut eines Kraftfahrzeugführers erfüllt allein den Tatbestand des § 24a Abs.2 StVG noch nicht.

3. Hat sich zum Zeitpunkt des Führens des Kraftfahrzeuges Methamphetamin durch Stoffwechseleinwirkung bereits (teilweise) zu Amphetamin umgebaut, ist der objektive Tatbestand des § 24a StVG erfüllt. Erfolgt die (teilweise) Verstoffwechslung von Methamphetamin (nicht ausschließbar) zeitlich erst nach dem Führen eines Kraftfahrzeuges, kommt eine Verurteilung nach § 24a Abs.2 StVG nicht in Betracht.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 286/03 vom 22.10.2003

1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.

2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu nehmen. Daher ist die Verhandlung über die Vereidigung ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, der grundsätzlich nicht ohne den Angeklagten stattfinden darf.

3. Ebenso verhält es sich mit der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen, weil die Anwesenheit des Angeklagten hierbei sein Recht auf effektive Ausübung des Fragerechts sichert.

4. Die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen ist deshalb in der Regel ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO (im Anschluss an BGH NStZ-RR 2003, 100 - 1. Strafsenat; NStZ-RR 1999, 175 - 2. Strafsenat; NStZ-RR 2002, 102 - 3. Strafsenat; NStZ 2000, 440 - 4. Strafsenat; anderer Auffassung, bislang jedoch nur im Rahmen nicht entscheidungstragender Erwägungen: 5. Strafsenat, NStZ 2000, 328).

5. Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen ist allenfalls dann zuzulassen, wenn der Verfahrensfehler das Urteil ersichtlich nicht zum Nachteil des Angeklagten beeinflusst hat, etwa weil dies bereits denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NStZ-RR 2002, 102), weil eine Einflussnahme des Angeklagten auf die Vereidigungsentscheidung wegen eines gesetzlichen Vereidigungsverbots ohnehin von vornherein ausgeschlossen war (BGH NStZ-RR 2003, 100) oder weil der Angeklagte nach der vorschriftswidrigen Entlassung des Zeugen auf weitere Fragen an diesen ausdrücklich verzichtet hat und dies im Protokoll vermerkt ist (BGH NStZ 1998, 425).

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 285/03 vom 16.10.2003

1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.

2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu nehmen. Daher ist die Verhandlung über die Vereidigung ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, der grundsätzlich nicht ohne den Angeklagten stattfinden darf.

3. Ebenso verhält es sich mit der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen, weil die Anwesenheit des Angeklagten hierbei sein Recht auf effektive Ausübung des Fragerechts sichert.

4. Die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen ist deshalb in der Regel ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO (im Anschluss an BGH NStZ-RR 2003, 100 - 1. Strafsenat; NStZ-RR 1999, 175 - 2. Strafsenat; NStZ-RR 2002, 102 - 3. Strafsenat; NStZ 2000, 440 - 4. Strafsenat; anderer Auffassung, bislang jedoch nur im Rahmen nicht entscheidungstragender Erwägungen: 5. Strafsenat, NStZ 2000, 328).

5. Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen ist allenfalls dann zuzulassen, wenn der Verfahrensfehler das Urteil ersichtlich nicht zum Nachteil des Angeklagten beeinflusst hat, etwa weil dies bereits denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NStZ-RR 2002, 102), weil eine Einflussnahme des Angeklagten auf die Vereidigungsentscheidung wegen eines gesetzlichen Vereidigungsverbots ohnehin von vornherein ausgeschlossen war (BGH NStZ-RR 2003, 100) oder weil der Angeklagte nach der vorschriftswidrigen Entlassung des Zeugen auf weitere Fragen an diesen ausdrücklich verzichtet hat und dies im Protokoll vermerkt ist (BGH NStZ 1998, 425).

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 104/03 vom 23.09.2003

Ein tatrichterliches Urteil, das sich darauf stützt, der Angeklagte habe ein Kennzeichen geführt, das einem verbotenen zum Verwechseln ähnlich sieht, muss sowohl dieses als auch das verbotene darstellen oder ausdrücklich im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf entsprechende Abbildungen Bezug nehmen; andernfalls sind die Urteilsgründe im Revisionsverfahren nicht daraufhin überprüfbar, ob das verwendete Kennzeichen dem verbotenen zum Verwechseln ähnlich ist.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 82/03 vom 05.08.2003

"1. Für eine Glaubwürdigkeitsüberprüfung muss sich der Tatrichter nicht nur mit der seiner Meinung nach unglaubwürdigen Aussage eines Belastungszeugen auseinandersetzen sondern auch den wesentlichen Inhalt der Einlassung des Angeklagten und etwaiger Entlastungszeugen mitteilen.

2. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "Besitz" in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Eigentumslage an den Betäubungsmitteln unerheblich."

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 72/03 vom 03.04.2003

Zur Frage des fehlenden tatsächlichen Zusammenhangs des Buchdelikts mit der objektiven Strafbarkeitsbedingung einer Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags mangels Masse.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 15/03 vom 01.04.2003

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verstoß gegen eine im Zusammenhang mit einer fingierten Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erteilte Auflage nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 AuslG strafbar ist.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 19/03 vom 18.03.2003

Der in eine Organisation eingebundene Transporteur, der Zigaretten von einem Zwischenlager zum Bestimmungsort schmuggelt, erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, aber nicht den der Steuerhehlerei.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 20/03 vom 12.03.2003

Die öffentliche Verwendung eines Kennzeichens im Sinne des § 86 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt die Wahrnehmung durch einen größeren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis voraus.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 18/03 vom 06.03.2003

Die Angaben der eidesstattlichen Versicherung müssen so genau und vollständig sein, dass der Gläubiger an Hand des Vermögensverzeichnisses sofort die seinen Zugriff erschwerenden Umstände erkennen und Maßnahmen zu seiner Befriedigung treffen kann.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 296/02 vom 12.12.2002

Zur Frage des Tatbestandes der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 355/01 vom 28.02.2002

Der Tatrichter muß eingehend begründen, warum seiner Meinung nach die von ihm festgestellte, aus geringfügigem Anlass erfolgte Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ausnahmsweise nicht dem Schutzzweck des § 86a StGB widerspricht.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 516/01 vom 30.10.2001

Zur Frage, ob das Rechtsbeschwerdegericht über eine unmittelbar bei ihm eingelegte unzulässige Rechtsbeschwerde selbst entscheiden kann.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 71/01 vom 25.09.2001

Endverbraucher im Sinn der Nr. 13.3 Abs. 3 des Anhangs IV zur GefStoffV und des Abschnitts 17 Spalte 3 Abs. 6 des Anhangs zur ChemVerbotsV ist der Endabnehmer.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 277/01 vom 21.08.2001

Ein Aufenthaltswechsel im Sinne von § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG liegt vor, wenn der Ausländer den Bezirk der Ausländerbehörde für mehr als drei Tage verlässt.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 198/01 vom 10.08.2001

Das letzte Wort steht dem Angeklagten nach jedem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme vor der Urteilsverkündung zu.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 237/01 vom 02.08.2001

Zur Frage, inwieweit das Beschwerdegericht verpflichtet ist, den Ausländer wegen der ungeklärten Staatsangehörigkeit erneut anzuhören, wenn die Abschiebungshaft unzulässig sein könnte.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 181/01 vom 18.07.2001

Die Abschiebungshaft im Anschluss an die Untersuchungshaft ist bei einem mehrjährig Verurteilten nur zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft einer Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate zustimmt.

BAYOBLG – Beschluss, 1 St RR 75/01 vom 13.07.2001

Ob sich ein Verfahrenbeteiligter wegen des zu Unrecht erhobenen Vorwurfes der Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Erklärung zu beurteilen.

BAG – Urteil, 2 AZR 325/00 vom 21.06.2001

Eine Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe ist bei einem Angestellten einer Finanzbehörde als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung an sich auch dann geeignet, wenn der Angestellte die Hinterziehung gemäß § 371 AO selbst angezeigt hat.

BAYOBLG – Beschluss, 3 ObOWi 30/01 vom 26.04.2001

Es ist unzulässig, tiefgekühlten Stickstoff auf Parkplätzen vom Tankanhänger in den Tank der Zugmaschine umzufüllen.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 166/00 vom 21.12.2000

Voraussetzung dafür, daß eine Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 23 Abs. 2 Satz 2 AuslG verlängert wird, ist nicht, dass die Partner von einem unbedingten Willen zur Ehe auf Lebenszeit ausgehen.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 586/00 vom 20.12.2000

Keine analoge Anwendung des § 109 a Abs. 2 OWiG für die Kostenentscheidung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht das amtsgerichtliche Verwerfungsurteil aufhebt, weil der Amtsrichter den Einspruch des Betroffenen in Unkenntnis von dessen Rücknahme verworfen hat.

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