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Freilegungskosten (hier: Aufwand für die Bergung und Entsorgung eines unterirdischen Tankes einer ehemaligen Tankstelle

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 213/04 vom 18.08.2004

Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen.

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