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Freiheitsstrafe: 1 Jahr

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 178/05 vom 26.01.2006

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, WaffG 1976, WaffG 2002
Schlagworte:Freiheitsstrafe: 1 Jahr, Neuregelung des Waffenrechts, Rückwirkung, Unzuverlässigkeit, Vertrauensschutz, Waffenbesitzkarte, Widerruf, tatbestandliche Rückanknüpfung
Stichwort:Freiheitsstrafe: 1 Jahr
Leitsatz:Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen. Das gilt auch für den Fall, dass die die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigende Tatsache (hier: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr) bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes (1. April 2003) eingetreten ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 178/05




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