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Freiheitsstrafe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 514/09 vom 18.06.2009

Wird bei einem nachträglichen Erkenntnis auf eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe die besondere Schwere der Schuld weder im Tenor noch in den Gründen erwähnt, so ist eine Berichtigung des Gesamtstrafenbeschlusses, dass die in der einbezogenen Entscheidung festgestellte besondere Schwere der Schuld auch für die nachträglich gebildete Gesamtstrafe Geltung besitzt, nicht möglich.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ss 81/09 vom 02.06.2009

Eine Körperverletzung mit sehr geringem Unrechts- und Schuldgehalt (hier: eine spontan als Reaktion auf eine Beleidigung ausgeteilte folgenlose Ohrfeige) rechtfertigt nach § 47 Abs. 1 StGB auch bei einem erheblich vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, keine kurze Freiheitsstrafe.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11328/08.OVG vom 19.02.2009

1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren).

2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr.

OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 440/08 vom 15.12.2008

Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.

Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 D 10028/08.OVG vom 22.02.2008

Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowohl nach Nr. 3.4 der rheinland-pfälzischen Bleiberechtsregelung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG aus.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10027/08.OVG vom 22.02.2008

Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowohl nach Nr. 3.4 der rheinland-pfälzischen Bleiberechtsregelung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG aus.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 491/07 vom 10.01.2008

Zur Frage, wann die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 43/07 vom 06.03.2007

Leitsatz Die Änderung einer verhängten Freiheitsstrafe von einem Monat in eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen in der Berufungsinstanz verstößt gegen das Schlechterstellungsverbot.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 BV 03.722 vom 10.01.2007

Auch eine Auslieferung ist eine Ausreise i.S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 820/06 vom 28.08.2006

Führungsaufsicht tritt nur dann mit Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug ein, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat oder eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer in § 181b StGB genannten Tat vollständig vollstreckt worden ist (§ 68 f Abs. 1 StGB). Dabei ist nicht auf die Dauer der Haftverbüßung abzustellen, sondern im Falle der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe darauf, ob eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren zugrunde liegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 216/06 vom 17.08.2006

Im Allgemeinen wird wegen des relativ geringen Unrechtsgehalts einer Straftat gemäß § 248 a StGB die Verhängung einer Geldstrafe zur Ahndung eines Diebstahls geringwertiger Sachen ausreichen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 45/06 vom 01.02.2006

Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB tritt im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe nur ein, wenn in der Gesamtstrafe eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat enthalten ist.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 CS 05.3385 vom 26.01.2006

Der Erlass des letzten Drittels einer Freiheitsstrafe begründet für sich allein gesehen keine Ausnahme vom Regelfall, wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden darf, wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 413/05 vom 06.12.2005

Zur Begründung der Verhängung einer kruzfristigen Freiheitsstrafe i.S. des § 47 StGB.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 449/05 vom 10.11.2005

Zur Entschädigung wegen verbüßter Freiheitsstrafe.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 03.2462 vom 25.10.2005

Eine durch bewusste Täuschung (hier: Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren) erwirkte Einbürgerung kann auch dann gem. Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die Unionsbürgerschaft verliert; aus Europarecht ergibt sich keine Verpflichtung, von der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung abzusehen.

BAG – Urteil, 7 AZR 508/04 vom 27.07.2005

Der Entschluss des öffentlichen Arbeitgebers, die Entscheidung über die endgültige Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht bis zum Abschluss eines gegen den favorisierten Bewerber anhängigen Strafverfahrens wegen falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) zurückzustellen, ist nicht ermessensfehlerhaft. Aus diesem Verhalten ergeben sich keine Ansprüche des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 04.2037 vom 03.05.2005

Art. 6 GG und Art. 8 EMRK verbieten nicht grundsätzlich die Ausweisung eines Familienvaters. Maßgebend sind die tatsächlich gelebten familiären Verhältnisse.

BAG – Urteil, 9 AZR 595/03 vom 23.11.2004

1. Unterbleibt die in § 74 Abs. 1 HGB vorgesehene Übergabe der Originalurkunde über ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, soweit die dort ebenfalls vorgesehene Schriftform eingehalten ist.

2. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

BAG – Urteil, 5 AZR 592/03 vom 03.11.2004

Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er die Ausübung des ärztlichen Berufs zum Gegenstand hat und die erforderliche Approbation oder Erlaubnis nicht vorliegt und auch nicht erteilt werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 117/04 vom 15.09.2004

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.03 vom 17.03.2004

1. Eine Jugendstrafe ist weder eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 noch eine Strafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG.

2. Eine Ermessenseinbürgerung nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist ausgeschlossen, wenn der Einbürgerungsbewerber zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 22/04 vom 19.01.2004

Zur Aussetzung einer in Schweden verhängten Freiheitsstrafe, die in Deutschland vollstreckt wird

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 23/04 vom 19.01.2004

Zur Aussetzung einer in Schweden verhängten Freiheitsstrafe, die in Deutschland vollstreckt wird

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 167/03 vom 22.07.2003

Keine Verletzung des Willkürverbots und des Gebots schuldangemessenen Strafens durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe, wenn der Täter mehrfach, überwiegend einschlägig vorbestraft und zudem einschlägiger Bewährungsbrecher ist.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 95/03 vom 03.07.2003

1. Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von StGB § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2;

2. stellt der Tatrichter zur Tat und Täterpersönlichkeit fest, dass

- der zur Tatzeit bereits 23 Jahre und neun Monate alte Angeklagte in den letzten sechs Jahren davor schon wegen zweier schwerer Gewalttaten zu insgesamt zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, wovon er 20 Monate verbüßte, und

- die Brutalität der Tatausführung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Angeklagte

- nachdem sein Begleiter das Opfer aus reiner Rauflust zusammengeschlagen hatte,

dem bereits verteidigungsunfähig zusammengesackten Opfer "im Lauf" mit der Sohle seines festen Turnschuhs so heftig gegen die rechte Gesichtshälfte trat,

- dass das Opfer eine Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie bei "potentieller Lebensgefahr" erlitt,

und bewertet das Gericht dennoch die Tat als "jugendtypische, völlig spontane und unüberlegte Handlung", in der zudem zur Strafaussetzung nach StGB § 56 Abs. 2 führende besondere Umstände zu sehen seien, so überschreitet es den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum.

Bei diesem Vorleben und der besonderen Brutalität der in einem öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn) begangenen Straftat gebietet die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der - hinsichtlich des Strafmaßes bereits rechtskräftig - erkannten Freiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten (§ 56 Abs. 3 StGB).

3. Diese Sachentscheidung trifft das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung von StPO § 354 Abs. 1 selbst, wenn - wie hier - die nicht ergänzungsbedürftigen tatrichterlichen Feststellungen von der Aufhebung nicht betroffen sind und als einzige rechtsfehlerfreie Entscheidung nur noch die Bewährungsversagung zulassen.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 174/03 vom 03.07.2003

Es liegt ein sachlich-rechtlicher Fehler vor, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 332/03 OLG vom 14.05.2003

Zur Festsetzung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei einem Verstoß gegen das BtMG.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 18/03 vom 31.03.2003

Wer strafunmündige, aber handlungsfähige Ausländer einschleußt, erfüllt den Tatbestand des Einschleusens.

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