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Freifahrtberechtigung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2312/06 vom 28.03.2008

Rechtsgebiete:SGB IX, PBefG, BGB, VwGO
Schlagworte:Unentgeltliche Beförderung, Freifahrtberechtigung, Komfortzuschlag, Anrufsammeltaxi, Ruftaxi, Linienersatzverkehr, Linienverkehr, Fahrplan, Haltestelle, Endpunkt, Wunschziel, Abfahrtszeit, Regelmäßiger Verkehr, Beförderer, Unternehmer, Beförderungsvertrag, Vorbeugender Rechtsschutz
Stichwort:Freifahrtberechtigung
Leitsatz:Der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aus § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX berechtigt auch zur Nutzung eines Anrufsammeltaxis, wenn dieses zu bestimmten Zeiten anstelle des regulär verkehrenden Busses eingesetzt wird, die Fahrten im Linienfahrplan ausgewiesen sind und vom Beförderten nicht von der Option Gebrauch gemacht wird, sich an ein anderes Ziel als die im Fahrplan aufgeführten Haltestellen fahren zu lassen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2312/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1369/06 vom 11.03.2008

Rechtsgebiete:SGB IX, PBefG, BGB, VwGO
Schlagworte:Unentgeltliche Beförderung, Freifahrtberechtigung, Fahrgeldausfall, Beförderungsentgelt, Fahrtkostenanteil, Kombikarte, Kombiticket, Verbundpass, Erstattungsstreit, Gerichtskostenpflicht
Stichwort:Freifahrtberechtigung
Leitsatz:Einnahmen aus "Kombikarten" (Eintrittskarten mit Fahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr) sind als Fahrgeldeinnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 SGB IX zu berücksichtigen, wenn für den in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gewährten Beförderungsanspruch keine anderweitige Vergütung an das Verkehrsunternehmen entrichtet wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1369/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 Sa 1929/06 vom 06.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Verschlechterung, Beihilfeanspruch, Betriebsrentner, Betriebsvereinbarung, Freifahrtberechtigung, Ausgliederung, Verkehrsbetrieb, Jeweiligkeitsklausel
Stichwort:Freifahrtberechtigung
Leitsatz:Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner identisch waren.

Freifahrtberechtigung für Betriebsrentner ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung. 5 Jahre nach Ausgliederung des Betriebsteils "Verkehr" aus dem Unternehmen kann nicht Beteiligung an Kosten einer Jahresfahrkarte in Höhe von 30% von Betriebsrentnern - nicht von den aktiven Arbeitnehmern -verlangt werden, wenn diese nach Ausgliederung zunächst 2 Jahre lang kostenlos befördert wurden und danach kostenfrei eine beschränkte Jahresfahrkarte erhielten.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1929/06


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