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freier Arbeitsplatz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 TaBV 18/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG, TzBfG
Schlagworte:Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Zustimmungsverweigerung, Benachteiligung, Aufstockung, Verlängerung, Arbeitszeit, freier Arbeitsplatz, Arbeitszeitkonzept, arbeitsplatzbezogene Merkmale
Stichwort:freier Arbeitsplatz
Leitsatz:1. Dem Betriebsrat steht ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zu, wenn der Arbeitgeber trotz Vorliegens eines Aufstockungsantrags eines in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 9 TzBfG einen entsprechenden Vollzeitarbeitsplatz mit einem externen Bewerber besetzen will.

2. Ein Anspruch auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit besteht nur, wenn ein freier Arbeitsplatz besetzt werden soll. Dies ist bei einer nur befristeten Einstellung zur Krankheitsvertretung nicht der Fall.

3. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des § 9 TzBfG nicht verpflichtet, einen freien Teilzeitarbeitsplatz zu splitten, um die vertragliche Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf 100 % einer Vollzeitarbeitsstelle aufzustocken.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 TaBV 18/08



BAG – Urteil, 2 AZR 107/07 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Stichwort:freier Arbeitsplatz
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 107/07

LAG-HAMM – Urteil, 8 (19) Sa 1151/06 vom 07.04.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, betriebsbedingte Gründe, freier Arbeitsplatz, Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz
Stichwort:freier Arbeitsplatz
Leitsatz:Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern als freier Arbeitsplatz.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 (19) Sa 1151/06

LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 1892/06 vom 21.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Leiharbeitnehmer, betriebsbedingte Kündigung, freier Arbeitsplatz, Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Annahmeverzug, Durchschnittsberechnung
Stichwort:freier Arbeitsplatz
Leitsatz:1. Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

2. Ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, der auf die im Prozess vom Arbeitnehmer unsubstanziiert vorgetragene Behauptung gestützt wird, der Arbeitgeber drohe anderen Mitarbeitern mit Entlassung, sollten sie als Zeugen zugunsten des gekündigten Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht aussagen, ist unbegründet, wenn diese Behauptung nicht wiederholt wird und sich in Würdigung der sonstigen Prozessführung des Arbeitnehmers als einmalige Entgleisung darstellt.

3. Der im Stundenlohn beschäftigte Arbeitnehmer kann Verzugslohnansprüche jedenfalls dann auf Basis des zuletzt gezahlten durchschnittlichen Monatslohns geltend machen, wenn er in der Vergangenheit Lohnzulagen in wechselnder Höhe erhalten hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 1892/06


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